Standort Marl
6. Mai 2016

Prüfstelle für neue Richtlinie gewappnet

Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen

Marl, 6. Mai 2016. Ab dem 19. Juli tritt die neue Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68 in Kraft. Als Druckgeräte gelten nach dieser europäischen Verordnung beispielsweise Druckbehälter wie Filter, Wärmeaustauscher, Reaktoren und Kolonnen, Rohrleitungen sowie druckhaltende Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion.

Aufgrund der neuen Vorgaben hat sich die Betreiberprüfstelle* von Evonik im vergangenen Jahr durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) mit Sitz in München neu notifizieren lassen. Hierzu hatte eine Prüfungskommission die Betreiberprüfstelle am Standort Marl besucht und umfangreiche Überprüfungen in den Bereichen Prüfungstechnik, Prüfberichte und Personalqualifikationen durchgeführt.

„Die ZLS kontrolliert auf allen Ebenen, ob die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllt werden“, erklärt Heinrich Vilain, Leiter der Betreiberprüfstelle. „Dazu gehören unter anderem der Nachweis fachlicher Kompetenz, personelle Voraussetzungen und die organisatorische Einbindung ins Unternehmen.“

Die Prüfstelle von Evonik ist nach der erfolgreichen Notifizierung die erste deutsche Einrichtung und die zweite „User inspectorate PED“** in ganz Europa, die in der von der Kommission veröffent-lichten NANDO-Datenbank** aufgenommen worden ist. Damit ist die Einrichtung im Chemiepark Marl auch über den 19. Juli hinaus befugt, die jeweiligen Prüfungen rechtskonform durchzuführen.

„Der Vorteil ist, dass wir für die Prüfungen auch weiterhin nicht auf externe Unternehmen zurückgreifen müssen, die Einblicke in unsere Abläufe erhalten könnten. Unser Know-how bleibt auch in Zukunft intern“, freut sich Heinrich Vilain über die erfolgreiche Umstellung auf die neuen Richtlinien.

BZ
Geprüft und für gut befunden: Die Betreiberprüfstelle der Technischen Anlagensicherheit von Evonik zertifizierte die Kugel 18 – ein Druckgerät – im Hafentanklager des Chemieparks. Nach der Notifizierung dürfen die Marler das auch tun, wenn die neue Druckgeräterichtlinie in Kraft tritt. Zum Kern-eam zählen Björn Korczikowski, Stefan Kirsch, Nils Springer, Jens Winkelmann, Heinrich Vilain und Nils Lücking (von links).


*Betreiberprüfstelle von Evonik
Von Druckgeräten kann bei unsachgerechter Auslegung und/oder Fertigung beim späteren Betrieb eine Gefahr ausgehen. Um dieses zu verhindern, fordert der Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Gefahrenpotenzial eine vom Hersteller unabhängige Überwachung der Herstellung. Diese Überwachung ist von Stellen durchzuführen, denen dafür von einer notifizierenden Behörde die Befugnis er-teilt wurde. Die ZLS hat Evonik die Befugnis erteilt, diese Prüfungen für Druckgeräte und Baugruppen durchzuführen, sofern diese in den Betrieben der Unternehmensgruppe verwendet werden. Daher der Name „Betreiberprüfstelle“. Andere notifizierte Stellen in Deutschland sind beispielsweise in den TÜV-Organisationen zu finden.

**User inspectorate PED und NANDO-Datenbank
Das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union haben die Druckgeräterichtlinie mit dem Ziel zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften (Abbau von Handelshemmnissen) der Mitgliedstaaten erlassen. Alle in Europa von ihren jeweiligen nationalen Behörden notifizierten Stellen sind in einer öf-fentlich zugänglichen Datenbank erfasst, der NANDO-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations). Darin werden die notifizierten Stellen nach Typen differenziert ausgewiesen. Die Betreiberprüfstellen nach Druckgeräterichtlinie bilden dort den Typ „User inspectorate PED“ (PED = Pres-sure Equipment Directive).