Verantwortung

Governance & Compliance

Hinweisgebersystem

Unser Handeln gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit ist von Integrität und Verantwortung geprägt. Evonik toleriert keine Verstöße gegen geltendes Recht oder den Evonik-Verhaltenskodex und andere interne Richtlinien. Evonik ist der Ansicht, dass nur ein Unternehmen, das Gesetze beachtet, im heutigen Geschäftsleben dauerhaft national und international erfolgreich sein kann.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex – seien es eigene oder die von Kollegen – unverzüglich der zuständigen Fachabteilung oder dem Compliance Officer zu melden. Zur Aufdeckung möglicher Verstöße existiert zusätzlich zu den internen Meldewegen (schriftlich per Email oder Brief, telefonisch oder direkte Meldung an den zuständigen Compliance Officer) konzernweit das von Business Keeper Management Systems betriebene elektronische Hinweisgebersystem (Whistleblower System).

Sowohl Mitarbeiter als auch externe Stakeholder, wie Geschäftspartner und deren Mitarbeiter oder Nachbarn unserer Standorte, haben die Möglichkeit, mit Hilfe des in 20 Sprachen zur Verfügung stehenden Whistleblower Systems Mitteilungen über Compliance-Verdachtsfälle an Evonik zu melden. Hinweise können zu allen wichtigen Compliance-Themen erfolgen und werden vom System automatisch an die zuständige Stelle im Unternehmen zur Bearbeitung weitergeleitet.

Das Whistleblower System ist nach europäischem Datenschutzrecht zertifiziert. Der Schutz von Daten und Hinweisgebern steht an oberster Stelle. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Durch technische Sicherungsmaßnahmen können weder Evonik noch der externe Betreiber Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers ziehen, wenn sich dieser nicht in Person zu erkennen geben möchte. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch Evonik. Weder der externe Betreiber noch Dritte können die dort platzierten Hinweise einsehen.

Evonik greift alle Hinweise auf Verstöße auf und geht diesen im Wege interner Ermittlungen nach. Zum Schutz der Hinweisgeber sieht die Konzern-Richtlinie "Interne Ermittlungen" in den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. das Verbot von Benachteiligungen, vor.

Hinweisgebersystem bei Evonik

Externes Hinweisgebersystem: Garantiert Anonymität, sofern vom Hinweisgeber gewünscht.