Investor Relations

Corporate Governance

Directors’ Dealings

Mitteilungen über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach Art. 19 MMVO / §15A WPHG A.F. 

Die der Evonik Industries AG mitgeteilten meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte finden Sie

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Evonik Industries AG sowie die mit diesen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) verpflichtet, Eigengeschäfte mit Evonik-Aktien, Evonik-Schuldtiteln, damit verbunden Derivaten und anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten (sogenannte Directors’ Dealings) an Evonik und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald das Gesamtvolumen der Geschäfte eines Mitglieds des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder der mit ihm in enger Beziehung stehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres ein Transaktionsvolumen von 20.000 Euro erreicht.

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